Keine Schonzeit mehr für Rentner…
Sehr geehrte Rentnerinnen und Rentner,
mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz vom
01.01.2005 wurden die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, die
berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen,
die Pensionsfonds sowie die Anbieter privater Rentenversicherungsverträge
(sog. Riester- oder Rürup-Renten) verpflichtet, die für
die Besteuerung wichtigen Daten auf elektronischem Weg dem
Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Von dort sollen die Daten über die Landesfinanzbehörden
an die zuständigen Finanzämter gelangen.
Mit der praktischen Umsetzung dieses Verfahrens wurde von
Seiten des Bundeszentralamt für Steuern gewartet, bis
die sogenannten Steuer-Identifikationsnummern vergeben worden
sind. Diese wurden allen Bürgern bis zum 31.12.2008 zugeteilt.
Ab dem Jahr 2009 können nun sämtliche Rentenbezugsmitteilungen übermittelt
und die Rentendaten über die Identifikationsnummer personenbezogen
zugeordnet werden.
Das bedeutet, dass die Finanzämter über den Beginn
und die Höhe Ihrer Rentenbezüge umfassend informiert
werden.
Wenn Sie bisher oder seit einem längeren Zeitraum keine
Einkommensteuererklärung abgegeben haben, müssen
Sie nun damit rechnen, dass das für Sie zuständige
Finanzamt von Ihnen eine Steuererklärung anfordert.
Es könnte bei Ihnen dazu führen, dass Sie unter
Umständen bereits durch ihre gesamten Renteneinkünfte,
aber auch zusammen mit anderen Einkünften, z. B. aus
Kapitalvermögen oder auch Vermietung und Verpachtung,
den Grundfreibetrag in Höhe von € 7.664,00 (ab 2009: € 7.834,00
bzw. ab 2010: € 8.004,00) für Alleinstehende / € 15.328,00
(ab 2009: € 15.668,00 bzw. ab 2010: € 16.008,00)
für Verheiratete überschreiten und damit Einkommensteuer
zahlen müssen.
Wir beraten Sie zu diesem Thema gern persönlich in unseren
Räumlichkeiten Amselweg 12 in Lübeck oder besuchen
Sie auch Zuhause nach Terminabsprache unter Tel.: 0451 / 59
71 77.